Die Direktversicherung ist eine betriebliche Altersvorsorge. Der Staat gewährt hierfür Steuervorteile.
Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber.
Die versicherte Person und Begünstigter ist der Arbeitnehmer - er erhält die Leistungen aus der Versicherung.
Die Direktversicherung kann auf unterschiedliche Weise abgeschlossen werden:
Als Gehaltsumwandlung (Arbeitnehmerfinanziert): Der Arbeitnehmer verzichtet auf einen festen Betrag seines Gehaltes,
diesen zahlt der Arbeitgeber als Versicherungsprämie in die Direktversicherung ein.
Dieser Betrag kann je nach Vereinbarung, monatlich oder jährlich bezahlt werden. Der Betrag ist steuer- und sozialabgabenfrei.
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Als Zusatzleistung des Arbeitgebers (Arbeitgeberfinanziert):
Der Arbeitnehmer bekommt zusätzlich zu seinem Gehalt die Versicherungsprämie vom Arbeitgeber bezahlt.
Die Rente in Form einer Direktversicherung wird vom Staat steuerlich begünstigt, dabei sind aber verschiedene Rahmenbedingungen zu beachten.
Die Vorteile in einer Renten-Direktversicherung liegen darin, daß der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber Steuern sparen können.
Warum also nicht seine Steuern senken und gleichzeitig eine Altervorsorge schaffen.
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