Unter der Berufsunfähigkeit versteht man eine ärztlich bestätigte, dauernde Beeinträchtigung
der Berufsausübung durch Krankheit, Unfall oder Invalidität.
Bei Berufsunfähigkeit kann der Betroffene seinem ausgeübten Beruf nicht mehr nachgehen. Die Kriterien der
Berufsunfähigkeit sind im Vergleich zur Erwerbsunfähigkeit enger gefasst. Bei einer Erwerbsunfähigkeit
kann der Betroffene weiterhin einem Arbeitsverhältnis nachgehen, das seiner körperlichen und geistigen
Konstitution entspricht.
Gegen die Berufsunfähigkeit kann man sich privat versichern. Der Versicherungsfall liegt im Allgemeinen bei
mindestens 50 Prozent Berufsunfähigkeit vor. Mit der privaten Absicherung der Berufsunfähigkeit
über einen Versicherungsvertrag ist automatisch auch die Erwerbsunfähigkeit versichert.
|
|
Die Leistungen der
Berufsunfähigkeitsversicherung
besteht in der Beitragsbefreiung, d.h. nach Eintritt
der Berufsunfähigkeit entfällt die Verpflichtung weiter Beiträge zu zahlen, und desweiteren in
der Zahlung einer Rente in vereinbarter Höhe. Eine Kapitalisierung der Rente ist nicht möglich, da somit
dem Wegfall einer eingetretenen Berufsunfähigkeit z. B. durch Genesung nicht Rechnung getragen werden kann.
Der Anspruch auf Beitragsbefreiung und Rente erlischt, wenn die Berufsunfähigkeit nicht mehr besteht,
der Versicherte stirbt oder die Versicherung abläuft.
Wir bieten Ihnen einen kostenlosen Vergleich zu Berufsunfähigkeitsversicherung
|