Unter der Berufsunfähigkeit versteht man eine ärztlich bestätigte dauernde Beeinträchtigung der Berufsausübung
durch Krankheit, Unfall oder Invalidität.
Bei Berufsunfähigkeit kann der Betroffene seinem ausgeübten Beruf nicht mehr nachgehen.
Die Kriterien der Berufsunfähigkeit sind im Vergleich zur Erwerbsunfähigkeit enger gefasst.
Bei einer Erwerbsunfähigkeit kann der Betroffene weiterhin einem Arbeitsverhältnis nachgehen,
das seiner körperlichen und geistigen Konstitution entspricht.
Gegen die Berufsunfähigkeit kann man sich privat versichern.
Der Versicherungsfall liegt im Allgemeinen bei mindestens 50 Prozent Berufsunfähigkeit vor.
Mit der privaten Absicherung der Berufsunfähigkeit über einen Versicherungsvertrag
ist automatisch auch die Erwerbsunfähigkeit versichert.
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Die Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung
bestehen in der Beitragsbefreiung, d.h. nach Eintritt der Berufsunfähigkeit entfällt die Verpflichtung weiter Beiträge zu zahlen
und desweiteren in der Zahlung einer Rente in vereinbarter Höhe. Eine Kapitalisierung der Rente ist nicht möglich,
da somit dem Wegfall einer eingetretenen Berufsunfähigkeit, z.B. durch Genesung nicht Rechnung getragen werden kann.
Der Anspruch auf Beitragsbefreiung und Rente erlischt, wenn die Berufsunfähigkeit nicht mehr besteht,
der Versicherte stirbt oder die Versicherung abläuft.
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