Die betriebliche Altersversorgung ist eine Ergänzung zur staatlichen Rente,
um den gewohnten Wohlstand auch im Ruhestand beibehalten zu können.
Seit 2002 ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, seinen Mitarbeitern diese Art der Vorsorge anzubieten.
Hierbei gibt es verschiedene Durchführungswege:
- Direktversicherung
- Direktzusage
- Pensionskasse
- Pensionsfonds
- Unterstützungskasse
Betriebsrenten unterscheiden sich aber nicht nur in den Durchführungswegen, sondern auch in der Finanzierung.
Sie kann entweder vom Arbeitnehmer durch sein Gehalt oder vom Arbeitgeber finanziert werden
oder die Beiträge setzten sich aus Leistungen von beiden zusammen.
| |
Problematisch wird die Betriebliche Altersversorgung bei vorzeitigen Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis
ohne Eintritt eines Versorgungsfalls, da bei frühzeitigem Wechsel u.U. der gesamte Anspruch des Arbeitnehmers verfällt.
Bei Insolvenz des Arbeitgebers wird die Leistung durch den Pensionssicherungsverein (PSVaG) garantiert.
Pensionskasse, Pensionsfonds und Direktversicherungen gewähren von sich aus einen Rechtsanspruch,
so dass der Pensionssicherungsverein im Insolvenzfall regelmäßig erst gar nicht eintreten muss.
Wir bieten Ihnen einen kostenlosen Vergleich zu Renten-Direktversicherungen
|