Die betriebliche Altersversorgung ist eine sehr gute Ergänzung zur staatlichen Rente, um den gewohnten
Wohlstand auch im Ruhestand beibehalten zu können.
Seit 2002 ist jeder Arbeitgeber verpflichtet seinen Mitarbeitern diese Art der Vorsorge anzubieten. Hierbei gibt
es verschiedene Durchführungswege:
- Direktversicherung
- Direktzusage
- Pensionskasse
- Pensionsfonds
- Unterstützungskasse
Betriebsrenten unterscheiden sich dabei aber nicht nur durch die Durchführungswege, sondern auch durch die
Finanzierung. Sie kann entweder vom Arbeitnehmer durch sein Gehalt finanziert oder vom Arbeitgeber finanziert werden
oder die Beiträge setzten sich aus Leistungen von beiden zusammen.
Die zweite Möglichkeit ist das der Arbeitgeber sie finanziert oder die Beiträge werden von Arbeitgeber und
Arbeitnehmer zusammen bezahlt.
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Der Unterschied zwischen den Betriebsrenten liegt aber nicht nur alleine bei den Durchführungswegen, sondern auch
durch bei der Finanzierungsart. Diese kann entweder durch den Arbeitnehmer mit Hilfe seines eigenen Gehalts oder
durch den Arbeitgeber alleine bzw. zusammen mit dem Arbeitnehmer erfolgen.
Problematisch wird die Betriebliche Altersversorgung bei vorzeitigen Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis ohne
Eintritt eines Versorgungsfalls, da bei frühzeitigem Wechsel unter Umständen der gesamte Anspruch des Arbeitnehmers
verfällt.
Bei Insolvenz des Arbeitgebers wird die Leistung durch den Pensionssicherungsverein (PSVaG) garantiert. Pensionskasse,
Pensionsfonds und Direktversicherungen gewähren von sich aus einen Rechtsanspruch, so dass der
PSVaG im Insolvenzfall regelmäßig erst gar nicht eintreten muss.
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